Ein Erlass löst Diskussionen aus


Seitdem das MSW (Ministerium für Schule und Weiterbildung) zum 01. Februar 2009 den Erlass zur Übermittagsbetreuung veröffentlicht hat, wird in Schulen "heiß" diskutiert - und zwar auf allen Ebenen:
Eltern:
Zum einen sehen Eltern in der Übermittagsbetreuung einen großen Vorteil für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die verlängerte Schulzeit ihrer Kinder gibt ihnen die Möglichkeit, beruflich flexibler zu sein oder mehr Zeit für ihre noch nicht schulpflichtigen Kinder zu haben.
Andere Eltern kritisieren den Erlass, zumal sie nicht mitbestimmen konnten und ihre Kinder durch die Übermittagsbetreuung länger in der Schule sein müssen. Das Zeitfenster für die Erziehung und Freizeitgestaltung ihrer Kinder wird verringert. Viele Eltern haben ihre Kinder bewusst an einer Halbtagsschule angemeldet, weil sie den Nachmittag gemeinsam mit ihren Kindern gestalten möchten.
Lehrer/-innen:
Der Erlass zur Übermittagsbetreuung verlängert das Arbeitszeitfenster der Lehrkräfte. Eine einstündige Mittagspause bedeutet auch für sie eine Stunde länger in der Schule zu sein. Je nach Ausstattung der Schule (z.B. Lehrerraumprinzip oder Anzahl an Lehrerarbeitsplätzen mit PC- und Internet-Zugang) kann diese Stunde mehr oder weniger zur schulischen Arbeit genutzt werden. Weiterhin ist zu befürchten, dass sich die Anzahl der über den Unterricht hinaus zu leistenden Aufsichten für die einzelne Lehrkraft erhöht, weil die Schule an mindestens vier Tagen in der Woche weitere Aufsichten für die Übermittagsbetreuung gewährleisten muss.
Schüler/-innen:
Schüler/-innen lehnen die Übermittagsbetreuung ab, weil auch sie ihre Freizeitgestaltung eingeschränkt sehen. Sie kommen eine Stunde später nach Hause und müssen die Zeit für die Hausaufgaben und Hobbies stärker an den Stundenplan anpassen.
Schulleitungen:
Schulleitungen wurden durch die kurzfristige Einführung der Übermittagsbetreuung überrascht und haben nur in seltenen Fällen eine geeignete Ausstattung der Schule (z.B. Cafeteria, Möglichkeit, eine warme Mahlzeit für eine große Menge von Kindern anzubieten, Räumlichkeiten für ruhige oder aktive Angebote usw.). Der Schulträger kann nicht innerhalb kürzester Zeit entsprechende Maßnahmen finanzieren. Die Schulleiter/-innen jeder einzelnen Schule ist aufgefordert, für seine/ihre Schule Konzepte zu entwickeln, die Problematik (Chancen und Grenzen) in den verschiedenen Gremien zu kommunizieren und auch die Schattenseiten der hier geforderten Selbständigkeit (z.B. das Betreten von Neuland bzgl. der Vertragsvereinbarungen mit externen pädagogischen Kräften) zu leisten.