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Seitdem das MSW (Ministerium für Schule und
Weiterbildung) zum 01. Februar 2009 den Erlass zur Übermittagsbetreuung
veröffentlicht hat, wird in Schulen "heiß" diskutiert - und zwar auf allen
Ebenen: Eltern: Zum einen sehen Eltern in der
Übermittagsbetreuung einen großen Vorteil für die Vereinbarkeit von Familie
und Beruf. Die verlängerte Schulzeit ihrer Kinder gibt ihnen die
Möglichkeit, beruflich flexibler zu sein oder mehr Zeit für ihre noch
nicht schulpflichtigen Kinder zu haben. Andere Eltern kritisieren den
Erlass, zumal sie nicht mitbestimmen konnten und ihre Kinder durch die
Übermittagsbetreuung länger in der Schule sein müssen. Das Zeitfenster
für die Erziehung und Freizeitgestaltung ihrer Kinder wird
verringert. Viele Eltern haben ihre Kinder bewusst an einer
Halbtagsschule angemeldet, weil sie den Nachmittag gemeinsam mit ihren
Kindern gestalten möchten. Lehrer/-innen:
Der Erlass zur Übermittagsbetreuung verlängert das Arbeitszeitfenster
der Lehrkräfte. Eine einstündige Mittagspause bedeutet auch
für sie eine Stunde
länger in der Schule zu sein. Je nach Ausstattung der Schule (z.B.
Lehrerraumprinzip oder Anzahl an Lehrerarbeitsplätzen mit PC- und
Internet-Zugang) kann diese Stunde mehr oder weniger zur schulischen
Arbeit genutzt werden. Weiterhin ist zu befürchten, dass sich die
Anzahl der über den Unterricht hinaus zu leistenden Aufsichten für die
einzelne Lehrkraft erhöht, weil die Schule an mindestens vier Tagen in
der Woche weitere Aufsichten für die Übermittagsbetreuung gewährleisten
muss. Schüler/-innen: Schüler/-innen lehnen die
Übermittagsbetreuung ab, weil auch sie ihre Freizeitgestaltung
eingeschränkt sehen. Sie kommen eine Stunde später nach Hause und müssen
die Zeit für die Hausaufgaben und Hobbies stärker an den Stundenplan
anpassen. Schulleitungen: Schulleitungen wurden
durch die kurzfristige Einführung der Übermittagsbetreuung überrascht
und haben nur in seltenen Fällen eine geeignete Ausstattung der Schule
(z.B. Cafeteria, Möglichkeit, eine warme Mahlzeit für eine große Menge
von Kindern anzubieten, Räumlichkeiten für ruhige oder aktive
Angebote usw.). Der Schulträger kann nicht innerhalb kürzester Zeit
entsprechende Maßnahmen finanzieren. Die Schulleiter/-innen jeder
einzelnen Schule ist aufgefordert, für seine/ihre Schule Konzepte zu
entwickeln, die Problematik (Chancen und Grenzen) in den verschiedenen
Gremien zu kommunizieren und auch die Schattenseiten der hier geforderten Selbständigkeit
(z.B. das Betreten von Neuland bzgl. der Vertragsvereinbarungen mit
externen pädagogischen Kräften) zu leisten.
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