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Übermittagsbetreuung Bei der
Übermittagsbetreuung werden die Schüler/-innen, die - im normalen
45-Minuten-Stundenrhythmus - noch eine 7. oder 7. & 8. Unterrichtsstunde
haben in der Zeit zwischen der 6. und 7. Stunde für 45 - 60 Minuten in
der Schule betreut. Die Schulen bieten Speisen und Getränke an und
stellen Räumlichkeiten und Personal, um ergänzende AG-Angebote,
Hausaufgabenbetreuung usw. durchzuführen.
Offener Ganztag Im offenen Ganztag entscheiden Eltern, ob ihre
Kinder nach dem Unterricht an einem Betreuungsangebot der Schule
teilnehmen. Dieses Angebot beinhaltet ebenfalls die leibliche
Versorgung, verschiedene Arbeitsgemeinschaften, eine
Hausaufgabenbetreuung usw.
Gebundener Ganztag Im gebundenen Ganztag sind alle
Schüler/-innen verpflichtet, an dem Ganztagsunterricht der Schule
teilzunehmen. Die Mittagspause ähnelt einer Übermittagsbetreuung, das
nachmittägliche Programm besteht neben freiwilligen
Arbeitsgemeinschaften aber auch aus Pflichtunterricht (in allen
Fächern).
Mischformen An einigen Schulen werden die Übermittagsbetreuung
und der offene Ganztag kombiniert, so dass sowohl Schüler/-innen,
die noch Unterricht haben, als auch Kinder, die nach der 6. Stunde
keinen Unterricht mehr haben an den Angeboten der Schule teilnehmen
können.
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