Begriffe


Übermittagsbetreuung
Bei der Übermittagsbetreuung werden die Schüler/-innen, die - im normalen 45-Minuten-Stundenrhythmus - noch eine 7. oder 7. & 8. Unterrichtsstunde haben in der Zeit zwischen der 6. und 7. Stunde für 45 - 60 Minuten in der Schule betreut. Die Schulen bieten Speisen und Getränke an und stellen Räumlichkeiten und Personal, um ergänzende AG-Angebote, Hausaufgabenbetreuung usw. durchzuführen. 

Offener Ganztag
Im offenen Ganztag entscheiden Eltern, ob ihre Kinder nach dem Unterricht an einem Betreuungsangebot der Schule teilnehmen. Dieses Angebot beinhaltet ebenfalls die leibliche Versorgung, verschiedene Arbeitsgemeinschaften, eine Hausaufgabenbetreuung usw.

Gebundener Ganztag
Im gebundenen Ganztag sind alle Schüler/-innen verpflichtet, an dem Ganztagsunterricht der Schule teilzunehmen. Die Mittagspause ähnelt einer Übermittagsbetreuung, das nachmittägliche Programm besteht neben freiwilligen Arbeitsgemeinschaften aber auch aus Pflichtunterricht (in allen Fächern).

Mischformen
An einigen Schulen werden die Übermittagsbetreuung und der offene Ganztag kombiniert, so dass sowohl Schüler/-innen, die noch Unterricht haben, als auch Kinder, die nach der 6. Stunde keinen Unterricht mehr haben an den Angeboten der Schule teilnehmen können.